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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 7 B 10046/06   

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https://dejure.org/2006,36122
OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 7 B 10046/06 (https://dejure.org/2006,36122)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.02.2006 - 7 B 10046/06 (https://dejure.org/2006,36122)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 7 B 10046/06 (https://dejure.org/2006,36122)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 07.07.2005 - 19 CS 05.1154
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 7 B 10046/06
    Allerdings kann nicht angenommen werden, in der Sache selbst sei mit der Begründung der ordnungsrechtlichen Verfügung zugleich auch immer ein besonderes Interesse an der sofortigen Durchsetzung gegeben (vgl. zur häufig vorliegenden Identität zwischen dem öffentlichen Interesse an dem Erlass der Verfügung und dem Interesse an einer sofortigen Vollziehung auch Bayerischer VGH, BayVBl. 2005, 666; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2005, 110).

    BW 2005, 102; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 6. April 2005 - 20 B 155/05 -, Juris; Bayerischer VGH, BayVBl. 2005, 666; anderer Ansicht allerdings Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2004 - 19 CS 03.3148 -).

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 8 ME 116/04

    Einziehung; Jagdschein; Regelvermutung; Rückwirkung; Ungültigkeitserklärung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 7 B 10046/06
    Allerdings kann nicht angenommen werden, in der Sache selbst sei mit der Begründung der ordnungsrechtlichen Verfügung zugleich auch immer ein besonderes Interesse an der sofortigen Durchsetzung gegeben (vgl. zur häufig vorliegenden Identität zwischen dem öffentlichen Interesse an dem Erlass der Verfügung und dem Interesse an einer sofortigen Vollziehung auch Bayerischer VGH, BayVBl. 2005, 666; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2005, 110).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2006 - 11 LB 178/05

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Beurteilung nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 7 B 10046/06
    In der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte mag sich insoweit zwar eine herrschende Meinung abzeichnen, die das Rechtsstaatsgebot als noch gewahrt ansieht und dem Gesetzgeber angesichts der zu schützenden Rechtsgüter eine Neubewertung insoweit zugesteht (vgl. etwa Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. Januar 2006 - 11 LB 178/05 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, VwBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2005 - 20 B 155/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 7 B 10046/06
    BW 2005, 102; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 6. April 2005 - 20 B 155/05 -, Juris; Bayerischer VGH, BayVBl. 2005, 666; anderer Ansicht allerdings Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2004 - 19 CS 03.3148 -).
  • VGH Bayern, 12.01.2004 - 19 CS 03.3148
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 7 B 10046/06
    BW 2005, 102; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 6. April 2005 - 20 B 155/05 -, Juris; Bayerischer VGH, BayVBl. 2005, 666; anderer Ansicht allerdings Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2004 - 19 CS 03.3148 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2007 - 7 B 10090/07

    Deutsches Kinderförderwerk darf kein Geld sammeln

    Ob tatsächlich ein öffentliches Interesse am Sofortvollzug besteht, ist im Rahmen der Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO durch das Gericht zu prüfen (Beschluss des Senats vom 23. Februar 2006 - 7 B 10046/06.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VG Trier, 30.08.2021 - 8 L 2530/21

    Eilantrag gegen Sammlungsverbot erfolglos

    Ob tatsächlich ein öffentliches Interesse am Sofortvollzug besteht, ist im Rahmen der Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO durch das Gericht zu prüfen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 16. März 2007 - 7 B 10090/07.OVG - und 23. Februar 2006 - 7 B 10046/06.OVG -, jeweils ESOVG).
  • VG Trier, 31.03.2009 - 5 L 165/09

    Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins wegen einer strafrechtlichen

    Ob tatsächlich ein öffentliches Interesse am Sofortvollzug besteht, ist vielmehr im Rahmen der Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO durch das Gericht zu prüfen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 7 B 10046/06.OVG -, ESOVGRP).
  • VG Neustadt, 04.02.2013 - 1 L 1088/12

    Begründung des Sofortvollzugs gem. § 80 Abs 3 VwGO im Zusammenhang mit der

    Die inhaltlich dem Einzelfall angemessene Bewertung der Behörde war daher nicht im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern im Rahmen der Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO durch das Gericht zu würdigen (OVG RP, B. v. 23.2.2006 - 7 B 10046/06).
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